Cold Case Bayern - Altfallermittlung ungeklärte Tötungsdelike

                      

Cold Case Ermittlungen oder Altfallermittlungen

Cold-Case-Ermittlungen beschäftigen sich mit der Wiederaufnahme der Ermittlungen bei schweren bislang ungeklärten Straftaten. Bislang betraf dies überwiegend ungeklärte Tötungsdelikte, langfristig könnten derartige Ermittlungen aber auch im Bereich ungeklärter Sexual-, Raub-, Brandstiftungs- oder anderer geeigneter Seriendelikte sowie unklaren Vermisstenfällen mit Verdacht eines Tötungsverbrechens eingesetzt werden. 

 

  

Die Altfallermittlung - also die Wiederaufnahme von Ermittlungen nach bereits erfolgter Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft als „UT-Sache“ - beinhaltet die rechtliche Pflicht, Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattende Anordnungen zu treffen, um die Verdunklung der Sache zu verhüten. In der Konsequenz bedeutet dies für ungeklärte Straftaten, die noch nicht verjährt sind, dass alle aktuell zur Verfügung stehende kriminalpolizeilichen, wissenschaftlichen sowie kriminaltechnischen Maßnahmen ausgeschöpft werden und ggf. neue Anordnungen i. S. des Legalitätsprinzipes getroffen werden müssen (vgl. § 163 StPO).

 

Neben der rechtlichen Pflicht, auch in Altfallermittlungen die notwendigen Ermittlungen zu führen, besteht gegenüber den Hinterbliebenen von Verbrechensopfern bzw. den Opfern selbst eine moralische Verpflichtung. Das subjektive Sicherheitsgefühl verschlechtert sich immer aufs neue, wenn ein aufsehenerregendes Verbrechen nicht geklärt werden kann. Umgekehrt kann das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung merkbar ansteigen, wenn bekannt wird, dass die Staatsanwaltschaft und Polizei auch Energie in weitere Ermittlungen bei ungelösten Straftaten setzt.

 


   
  

 

Bei vielen ungelösten schweren Kapitaldelikten handelt es sich of oft um Delikte an Kindern, alten oder schwachen Personen.

Ich halte es für sehr wichtig, solche "Altfälle" aufzugreifen und immer wieder zu versuchen, doch noch das eine oder andere Mosaiksteinsteinchen zu finden und zusammenzutragen, um die Sache aufklären zu können. Hier sind nicht nur die örtliche Polizei, sondern auch alle Personen gefordert, die etwas sinnvolles zu dem Fall beitragen können. Ich meine damit neben Angehörigen auch Freunde des Opfers  oder sonstige Zeugen, die irgendeine wichtige Wahrnehmung oder gar Wissen zu einer Straftat berichten können.

 

Mehrere Studien- und Masterarbeiten haben sich in der Vergangenheit bereits mit dem Thema der Altfallermittlung befasst. In allen verfassten Arbeiten findet sich auch ein festgestelltes polizeiliches Bedürfnis nach einer  Intensivierung bei der Bearbeitung von Altfällen. Auch die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungsausschüsse in Bezug auf NSU-Verbrechen ergaben deutliche Empfehlungen dahingehend, bislang erfolglose Ermittlungsverfahren oder abgeschlossene ungelöste Fälle durch sog. „Cold Case Units“ im Lichte neuer Möglichkeiten zu überprüfen.

 

Die auf dieser Website publizierten  Erkenntnisse ergeben sich aus der langjährigen Erfahrung eines kriminalpolizeilichen Sachbearbeiters, der u. a. an der Projektstudie der FHVR Bayern/Fachbereich Polizei, über Altfallermittlungen als stellvertretender Projektleiter und der außerdem selbst eine gewisse Zeit Altfallermittlungen bei der Kriminalpolizei bearbeitet hat.

Ich hoffe, den interessierten Besucher dieser Website über die Eigenheiten von Cold-Case-Ermittlungen angemessen informieren zu können. Bitte beachten Sie, dass ich aus polizei- und datenschutzrechtlichen Gründen vorsichtig mit allen mir bekanntgewordenen Daten jeder Art sein werde. Sie können unter meinen Kontaktdaten unverbindlich mit mir in Kontakt treten.




Hinweis für alle Besucher dieser Website


Diese Domain ist eine reine private Website, die nicht im Auftrag oder in Zusammenarbeit mit der Polizei betrieben wird. Wenn Sie konkrete Hinweise auf einen Cold-Case-Fall abgeben möchten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle, die für den Fall zuständig ist. Es ist auch möglich, in solchen Fällen (z. B. über einen Rechtsanwalt) direkt mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen. Sie können sich aber natürlich trotzdem mit mir austauschen, wenn Sie etwas über Altfälle wissen möchten und ich freue mich über jede Erfahrung, die Sie mit mir teilen.


Als weiteren Hinweis möchte ich hier klarstellen, dass ich mit der Erstellung und dem Austausch unter interessierten Personen keinerlei Nebentätigkeit oder Nebenbeschäftigung ausübe. Durch diese private und aus eigenem Interesse betriebene Seite möchte ich mich weder neben meiner beruflichen Tätigkeit als Kriminalpolizist bereichern noch gegen die Interessen der Polizei arbeiten. In diesem Zusammenhang übe ich lediglich meine Grundrechte nach Art. 2 und 5 Grundgesetz aus.