Cold Case Bayern - Altfallermittlung ungeklärte Tötungsdelike

                      

Kontaktmöglichkeiten

Bei fachbezogenen Fragen oder speziellen Fragen in Einzelfällen können Sie mich jederzeit über die Email-Adresse cold-case-bayern@t-online.de erreichen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich von mir aus keine eigenen Cold-Case-Ermittlungen anstoßen bzw. einleiten kann und dies auch nicht tun werde. Wenn Sie Interesse an einem persönlichen Austausch hinsichtlich der Altfallermittlung haben, können Sie gerne mit mir Kontakt aufnehmen.




Generelle Tätigkeitsmöglichkeiten bei Altfallermittlungen

Generell können beim Vorliegen aussagekräftiger Informationen Einschätzungen zu weiteren möglichen Ermittlungsansätzen im Einzelfall getroffen werden. Für die Neubewertung eines Altfalles stehen mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Einige Möglichkeiten sind u. a.: 

  • Erarbeitung anderer als bisher verfolgter Tat- oder Täterhypothesen bzw. Bewertung der bisher geführten Ermittlungen
  • Erarbeitung von Tatsequenzanalysen unter Einbeziehung von Verletzungsmustern und Situationsspuren am Tatort (hier sind Farbfotoaufnahmen vom Tatort und von Opfern unbedingt notwendig)
  • Erstellung einer kriminalistischen Fallanalyse und Darstellung der bisherigen Tatfakten u. Beweislage
  • Herausarbeiten neuer Ermittlungsansätze aufgrund neuester kriminalwissenschaftlicher Erkenntnisse
  • Darlegung neuer kriminaltechnischer Untersuchungen im speziellen Einzelfall z. B. von Asservaten oder Beweismitteln
  • Neubewertung von vorliegenden Zeugenaussagen oder Befragungsergebnissen im Kontext der vorhandenen Informationen
  • ggf. bewirkt eine Neubewertung von Aussagen u. Spuren die Entlastung unberechtigt verdächtiger Personen.

 

Bei allen Fällen gibt es Beweislagen, wo eine eindeutige Aussage zu Tatablauf oder gar zum Täter nicht möglich ist und in einer Sackgasse endet. Denken Sie z. B. an Fäulniserscheinungen bei einer Leiche, die eine eindeutige Klassifizierung der Todesart oder eine eindeutige Aussage zur Verwendung eines bestimmten Tatmittels unmöglich machen. Oder der durch eine Brandlegung zerstörte Tatort, bei dem bestimmte Spuren wie DNA- oder Fingerspuren nur unter ganz bestimmten Bedingungen gesichert werden können und im Regelfall zerstört sind. In diesem Fällen ist ohne das Vorliegen weiterer Fakten eine weitere Ermittlungsarbeit sehr schwierig und manchmal auch aussichtslos.

Sie müssen in unserem Rechtsstaat einem sachleitenden Staatsanwalt und später dem möglicherweise anklagenden Straf- bzw. Schwurgericht eindeutige Beweise oder eine tragfähige sog. Indizienkette vorlegen können, um einen möglicherweise ermittelten Täter zur Rechenschaft ziehen zu können. Auch die Hürden für ein Wiederaufnahmeverfahren bereits abgeschlossener Verfahren bzw. Verurteilter Personen sind hoch. Generell ist eine Wiederaufnahme eines Verfahrens u. a.  nur möglich, wenn Sie eine eindeutig neue Faktenlage, z. B. nachweislich falsche Geständnisse, völlig neue dem Gericht bislang unbekannte Beweismittel, o. ä. vorweisen können. Reine Hypothesen, Meinungen oder gar "Bauchgefühle" sind völlig unbrauchbar und ungeeignet, etwas bewirken zu können.